Ambulante Pflege in TÜbingen, Ammerbuch und Rottenburg

Leistungen

 Leistungen der Krankenversicherung (Behandlungspflege)

Beinhaltet alle pflegerischen Maßnahmen der Häuslichen Krankenpflege, die der Sicherung einer Ärztlichen Behandlung dienen, wie z.B.

  • Wundverbände anlegen / wechseln

  • Kompressionsverbände anlegen

  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

  • Injektionen verabreichen

  • Medikamente verabreichen

  • Druckgeschwüre versorgen

  • Katheterversorgung

  • Versorgung bei künstlichem Magen-Zugang

  • Krankenhausvermeidungspflege

Diese Leistungen werden vom Arzt verordnet und nach Genehmigung durch die Krankenkasse von Fachkräften erbracht oder angeleitet.

 Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegesachleistungen)

  • Hilfe bei der Körperpflege

  • Hilfe beim Ausscheiden

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme/Zubereitung einfacher Mahlzeiten

  • Beratungsbesuche

  • Pflegeschulung in der häuslichen Umgebung

  • Individuell vereinbarte Pflegehilfen

  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Begleitdienst beim Arztbesuch

  • Hilfen im Haushalt (z.B. Wäscheversorgung, Einkauf/Besorgungen, einfache Reinigungsarbeiten)

Diese Leistungen werden entsprechend der jeweiligen Vergütungsvereinbarung berechnet. Die Zuordnung der Tätigkeitsmodule, die Planung der Einsatzzeiten und Pflegekräfte ist Inhalt der Beratung. Vor dem ersten Pflegeeinsatz wird ein Kostenvoranschlag erstellt und ein Pflegevertrag abgeschlossen.

Sonstige Leistungen

  • 24h-Rufbereitschaft

  • Verhinderungspflege

  • Stundenweise Betreuung

  • Fußpflege

Die Grundleistungen der Rufbereitschaft sind Bestandteil der Kassenverträge und kostenlos. Einsätze aus diesem Dienst werden tagsüber zuschlagsfrei nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen der Pflegeversicherung berechnet und lediglich zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr mit einem Nachtarbeitszuschlag.

Eine qualifizierte Fußpflege erfolgt durch eigene Mitarbeiterinnen.